News-Blog

Gerne senden wir Ihnen unsere Neuigkeiten zusammen mit unseren monatlichen Mandanteninformationen direkt in Ihr Postfach. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit dem Betreff „Rundschreiben“ an info(at)kanzlei-wph.de.

12.05.2023
Drei Tage lang war die Kanzleileitung zu Gast im Microsoft-Headquarter in Dublin. Dort durften wir einen exklusiven Blick in die Zukunft der digitalen Zusammenarbeit werfen – inklusive „Augmented Reality“-Meetings mit Hologrammeffekten. Beeindruckt hat uns insbesondere, wie „plastisch“ partnerschaftliches Arbeiten sein kann, auch wenn sich sicher nicht jeder Trend durchsetzen wird. Mit den gewonnenen Insights können wir die Kollaboration mit unseren Mandanten jedenfalls ganz neu denken. Wir freuen uns schon darauf, die besten Ideen herauszufiltern und mit Ihnen gemeinsam umzusetzen.

04.05.2023
Der Kanzleierfolg ist natürlich unser oberstes Ziel – aber nicht unser einziges. Daneben schreiben wir auch die Verantwortung für unsere Mitarbeiter, unsere Umwelt und unsere Gesellschaft groß. Um diesen Anspruch noch besser umsetzen zu können, haben wir eine interne Taskforce gegründet, die sich nun intensiv mit den drei Nachhaltigkeits-Säulen Ökonomie, Ökologie und Soziales beschäftigt. Zunächst wurden die bisherigen Maßnahmen evaluiert, beispielsweise die Zukunftsfähigkeit unserer IT und Arbeitsplätze, umweltschonende Maßnahmen im Büroalltag oder unser jüngstes Engagement bei „Weihnachten im Schuhkarton“. Daraufhin wurden neue Ideen gesammelt, etwa zur Verbesserung unserer CO2-Bilanz oder weitere Fitnessangebote für die Mitarbeiter. Im nächsten Schritt übernimmt jedes der 15 Teammitglieder eigenverantwortlich konkrete Aufgaben und führt sie zu messbaren Ergebnissen. So tragen wir ein kleines Stück zu einer möglichst positiven und lebenswerten Zukunft bei.

30.03.2023
Im Alleingang hatte Bayern die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung verlängert. Die neue Frist endet am 30.04.2023. Auch ohne persönliche Aufforderung durch die Finanzverwaltung müssen alle Grundstückseigentümer bis dahin ihre Erklärungen übermitteln, damit die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermittelt werden können. Wenn Sie hierbei kurzfristig noch Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an grundsteuer(at)kanzlei-wph.de.

10.03.2023
Fachliche Fortbildungen gehören fest zu unserem Kanzleialltag. Damit aber auch die mentale Gesundheit und das Miteinander nicht zu kurz kommen, widmen wir uns ebenso aktiv unseren Soft und Social Skills. Aus unserem Frühlingsworkshop unter dem Motto „Entspannt(er) arbeiten“ konnten wir viele große Erkenntnisse und noch mehr kleine Tricks mitnehmen, mit denen wir achtsamer mit uns selbst, unseren Kollegen und auch Ihnen als Partner und Mandanten umgehen können – um so die gemeinsamen Herausforderungen noch besser zu meistern. Geben Sie uns gerne Feedback, wenn Sie eigene Eindrücke, Wünsche oder Anregungen zu unserer Zusammenarbeit mit uns teilen möchten. Für einige Impressionen des Tages klicken Sie hier.

02.03.2023
Seit dem 01.01.2023 müssen alle Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abfragen (eAU). Die Papiermeldung entfällt komplett. Zum Starttermin waren viele Fragen zum Verfahren noch offen. Die wichtigsten Voraussetzungen hatten wir bereits in unserer Mandanteninformation aus dem Februar zusammengefasst, die Sie hier noch mal nachlesen können. Weiterführende Informationen, Fallbeispiele sowie eine sich fortwährend aktualisierende Liste mit häufigen Fragen und Antworten stellt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. auf ihrer Homepage bereit.

07.02.2023
Mit dem Label „Exzellenter Arbeitgeber“ zeichnet der Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e. V. (LSWB) jedes Jahr diejenigen Steuerkanzleien aus, die ihren Mitarbeitern überdurchschnittlich gute Arbeitsbedingungen bieten. Wir freuen uns sehr, dass wir uns auch für 2023 für dieses Qualitätssiegel qualifizieren. Nach einem umfassenden Audit samt anonymer Teambefragung lässt uns der Verband wissen, dass die Kanzlei mit ihrem Engagement für ein positives Arbeitsumfeld „in allen relevanten Bereichen überzeugt“ habe. Noch schöner aber ist das LSWB-Feedback für die Mitarbeiter: Diese seien offenkundig nicht nur zufrieden, sondern auch „mit Herzblut und Leidenschaft bei der Sache“.

01.02.2023
Im Alleingang verlängert Bayern die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärungen. Finanzminister Albert Füracker verkündete am gestrigen Dienstag, dass Grundstückseigentümer für die Übermittlung nun bis Ende April, also drei Monate länger, Zeit bekommen sollen. Die ursprüngliche Abgabefrist war bereits vom 31.10.2022 auf den 31.01.2023 verlängert worden. Doch selbst zu diesem späteren Zeitpunkt lagen laut Verwaltung nur ein Drittel der Feststellungen vor.

25.01.2023
Im ersten Jahr der Coronavirus-Krise griffen der Bund und der Freistaat Bayern wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmen mit der so genannten Corona-Soforthilfe unter die Arme. Nun werden alle Leistungsempfänger postalisch oder per E-Mail dazu aufgefordert, die damalige Liquiditätsprognose für die Monate März, April und Mai 2020 zu überprüfen und eine etwaige Überkompensation zurückzuerstatten.
Nur die Mitteilung über die durchgeführte Überprüfung und gegebenenfalls die Rückzahlung der Überkompensation bis zum 30.06.2023 befreit die Betroffenen von der Teilnahme an dem für die zweite Jahreshälfte vorgesehenen verpflichtenden Rückmeldeverfahren. Doch aufgepasst: Sollten bei der Mitteilung unwahre Tatsachen gemeldet werden oder sich erst im Rahmen des geplanten verpflichtenden Rückmeldeverfahrens herausstellen, dass eine etwaige Überkompensation trotz Aufforderung nicht gemeldet wurde, kann dies eine Strafbarkeit wegen Subventionsbetrugs gem. § 264 StGB begründen.
Wichtig ist daher, dass Sie den tatsächlichen Liquiditätsengpass valide berechnen und die zugrunde liegenden Belege und Nachweise für den Fall einer Nachprüfung gut dokumentieren. Bei Unsicherheiten oder Fragen kommen Sie gerne auf uns zu.

19.01.2023
Einmal mehr haben wir uns dem Digitalisierungs-Cockpit der DATEV gestellt. In diesem wird der individuelle Digitalisierungsgrad von Steuerkanzleien ermittelt – und festgestellt, welche davon mit dem Qualitätssiegel „Digitale Kanzlei“ ausgezeichnet werden. Die Kriterien hatten ordentlich angezogen: Gegenüber dem Vorjahr waren in mehreren Bereichen die geforderten Quoten angehoben, einige Voraussetzungen sogar ganz neu eingeführt worden. Umso mehr freuen wir uns über das Feedback, dass wir unsere Kanzlei zum fünften Mal in Folge „erfolgreich digitalisiert und auf Kurs gehalten“ haben.

04.01.2023
Wir möchten Sie daran erinnern, dass die verlängerte Abgabefrist für die Grundsteuererklärung am 31.01.2023 endet. Bis dahin müssen alle Grundstückseigentümer in Deutschland ihrem Finanzamt aktuelle Angaben zu Lage, Fläche, Bodenrichtwert etc. ihrer Einheit(en) übermitteln. Bitte beachten Sie, dass dies alle Grundstücksbesitzer betrifft und es für Eigentümer von Grundstücken im Betriebsvermögen keiner gesonderten Aufforderung durch die Finanzverwaltung bedarf. Für Rückfragen oder kurzfristige Unterstützung ist unser Expertenteam unter grundsteuer(at)kanzlei-wph.de für Sie da.

01.01.2023
„Es hängt von dir selbst ab, ob du das neue Jahr als Bremse oder Motor nutzen möchtest“, soll einst Henry Ford gesagt haben.
Wir wünschen Ihnen ein gesundes und erfolgreiches 2023 – und geben gerne weiter für Sie Gas.

22.12.2022
Wir bedanken uns bei allen Mandanten, Freunden und Partnern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit, über die wir sagen können: Sie ist nicht nur erfolgreich, sondern macht uns auch große Freude.
Bitte beachten Sie, dass unsere Niederlassungen in der Woche vom 27.12. bis 30.12.2022 geschlossen und vom 02.01. bis 05.01.2023 nur eingeschränkt erreichbar sind. Ab dem 09.01.2023 stehen wir Ihnen wieder wie gewohnt zur Seite.
Haben Sie ein fröhliches Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und einen grandiosen Start in ein gesundes neues Jahr!

05.12.2022
Jedes Jahr zu Weihnachten spenden wir für wohltätige Zwecke. Diesmal haben wir uns mit „Weihnachten im Schuhkarton“ der Barmherzigen Samariter für ein Projekt entschieden, das nicht nur auf monetäre Unterstützung angewiesen ist, sondern auch auf persönliches Engagement. Wir sind sehr stolz darauf, dass unsere Mitarbeiter zu Hause und bei „Packpartys“ an allen Standorten jede Menge wunderschöne Weihnachtsschachteln gestaltet haben, die nun auf dem Weg in die ärmsten Länder (Süd-)Osteuropas sind, um dort Kinderaugen zum Leuchten zu bringen. Die Kanzleileitung hat die freiwillige Spende für Organisation und Logistik verdoppelt und noch 20 Euro pro Schuhkarton obendrauf gelegt. Schauen Sie gerne in Bildern oder einem kurzen Video mit uns auf die Aktion zurück.

23.11.2022
Wie bereits berichtet, hat die Bundesregierung zur Entlastung der Bürger bei den gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten eine so genannte Inflationsausgleichsprämie ins Leben gerufen. Die wichtigsten Eckpunkte dieser steuer- und abgabefreien Sonderzahlung von bis zu 3.000 Euro fassen wir im Folgenden für Sie zusammen.
- Der Begünstigungszeitraum ist zeitlich befristet bis zum 31.12.2024.
- Bis dahin können Arbeitgeber ihren Beschäftigten einen Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen – auf einmal oder in mehreren Teilbeträgen.
- Sowohl Vollzeit- und Teilzeitkräfte als auch geringfügig Beschäftigte wie Minijobber, Werkstudenten und Auszubildende können den Bonus erhalten.
- Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen kann die Sonderzahlung auch mehrfach gewährt werden, vorausgesetzt es handelt sich um verschiedene Arbeitgeber.
- Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, darf also beispielsweise nicht als Weihnachtsgeld ausgezahlt werden, wenn dieses in einer bestimmten Höhe vertraglich zugesichert ist.
- Es genügt, bei Gewährung der Prämie deutlich zu machen, dass diese im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht – zum Beispiel durch entsprechenden Hinweis „Inflationsausgleichsprämie“ auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung.
- Sollten die Bezieher auf Sozialleistungen angewiesen sein, wird das Geld nicht auf das Einkommen angerechnet.
Bitte beachten Sie, dass Arbeitgeber bei der Gewährung der Prämie den Gleichbehandlungsgrundsatz im Blick behalten müssen. Das bedeutet: Werden Beschäftigte oder Beschäftigungsgruppen von der Zahlung ausgenommen oder werden unterschiedlich hohe Beträge gezahlt, muss es einen sachlichen Grund dafür geben. Auch haben Betriebsräte bei der Verteilung ein Mitspracherecht.
Bei allgemeinen Rückfragen zur Inflationsausgleichsprämie oder für Unterstützung in Ihrem individuellen Fall sprechen Sie gerne Ihren Lohn-Ansprechpartner an.
07.11.2022
Unsere Kanzlei ist mehr als ein Arbeitsplatz und unser Team mehr als die Summe seiner Teile. Wir verfolgen unsere gemeinsame digitale Vision als bunte Mannschaft, die miteinander kämpft, lacht, Herausforderungen meistert und sich über Erfolge freut. Was uns ausmacht und bewegt, zeigen wir regelmäßig auf unseren Social-Media-Kanälen – von Fachthemen über Freizeitaktivitäten bis hin zur Liebe zu unseren Fellfreunden. Wenn Sie Lust haben, uns näher kennenzulernen und in unserem Kanzleialltag zu begleiten, folgen Sie uns gerne auf Instagram, Facebook oder LinkedIn.

03.11.2022
In diesem Monat dürfen wir uns gleich über zwei weitere erfolgreiche Rezertifizierungen freuen. Im Oktober hatten wir bereits erneut eine Urkunde über die vorbildliche Teilnahme am „Umwelt + Klimapakt Bayern“ erhalten. Darüber hinaus wurde uns nun abermals das DStV-Qualitätssiegel des Deutschen Steuerberaterverbands für unser Kanzleimanagement verliehen. Und zu guter Letzt haben die zuständigen Auditoren unsere ISO-Zertifizierung mit den Worten verlängert: „Schön zu sehen, dass sich Ihr Qualitätsmanagement-System so stabil und verlässlich weiterentwickelt.“

13.10.2022
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wurde bis zum 31.01.2023 verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden, nachdem bislang nur rund ein Viertel der angeforderten Erklärungen bei den Behörden eingegangen war. Im Zuge der Grundsteuerreform 2022 müssen insgesamt rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Bei Fragen zu Ihrem individuellen Handlungsbedarf ist unser Expertenteam unter grundsteuer(at)kanzlei-wph.de gerne für Sie da.

05.10.2022
Der „Umwelt + Klimapakt Bayern“ ist eine Vereinbarung zwischen dem Umweltministerium und der Wirtschaft in Bayern. Diese besteht in der Selbstverpflichtung der teilnehmenden Unternehmen zur möglichst umfassenden Einsparung von Ressourcen. Für unsere erfolgreiche Umsetzung wurden wir nun erneut mit dem offiziellen Partner-Label ausgezeichnet. Wir freuen uns über diese Anerkennung, die einmal nicht „nur“ unserem fachlichen und digitalen Know-how, sondern der Wahrnehmung unserer gesellschaftlichen Verantwortung gilt.

04.10.2022
Wir möchten Sie nochmals daran erinnern, dass alle Grundstückseigentümer bis zum 31.10.2022 Grundsteuerklärungen abgeben müssen. Nach aktuellem Kenntnisstand wird diese Frist nicht verlängert. Die Finanzverwaltung behält sich vor, Verspätungszuschläge zu erheben. Falls Sie unsere Unterstützung benötigen, wenden Sie sich daher zeitnah unter grundsteuer(at)kanzlei-wph.de an unser Expertenteam.
Bitte beachten Sie, dass es für Eigentümer von Grundstücken im Betriebsvermögen (z. B. KGs, GmbHs etc.) keiner gesonderten Aufforderung durch die Finanzverwaltung bedarf. Die Aufforderung zur Erklärungsabgabe ist für alle Steuerpflichtigen bereits im März per öffentlicher Bekanntmachung erfolgt. Die Schreiben der Finanzverwaltung an private Eigentümer dienten lediglich der Information.
Die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuerreform 2022 beantwortet unsere Sonderinformation aus dem April 2022, in der Sie auch eine Honorarübersicht für die Erstellung Ihrer Erklärung(en) durch uns finden. Bei Rückfragen oder Unsicherheiten schreiben Sie unser Expertenteam gerne jederzeit an.

05.09.2022
Ab Oktober werden in Deutschland auf jede genutzte Kilowattstunde Gas 2,419 Cent aufgeschlagen. Das betrifft jeden, der seine Wohnung mit Gas heizt oder damit Waren herstellt. Zweck dieser Umlage ist, die Versorger zu unterstützen, die wegen der Drosselung russischer Gaslieferungen zu hohen Preisen Ersatz beschaffen müssen. So soll ein Zusammenbruch Wärme- und Energieversorgung verhindert werden. Die bis zum 31.03.2024 befristete Umlage soll durch weitere Entlastungen für die Bürger und eine Verlängerung der Hilfsprogramme für die Wirtschaft flankiert werden. So will die Bundesregierung beispielsweise die Mehrwertsteuer auf den gesamten Gasverbrauch während des Umlagezeitraums von 19 auf 7 Prozent senken.

28.07.2022
Eine stetige Weiterentwicklung ist uns wichtig. Deshalb erarbeiten wir jeden Sommer einen ganzen Tag lang gemeinsam Zukunftsperspektiven für die Kanzlei. Das strategisch spannendste Ergebnis des Jahres dürfte das Vorhaben sein, unser Experten-Konzept von der Steuerberater-Ebene auf das gesamte Team auszurollen, indem wir auch „alltäglichere“ relevante Themen mit Spezialisten besetzen. So möchten wir künftig noch besser in der Lage sein, für jedes Anliegen die passende Lösung bereitzustellen. Als Team sind wir besonders stolz darauf, viele Ideen gesammelt zu haben, um unsere persönlichen Schnittstellen zu verbessern und den kanzleiinternen Informationsfluss noch effektiver zu gestalten. Einige Impressionen unseres Sommerworkshops finden Sie hier.

16.07.2022
Unsere digitale Kompetenz ist nur so stark wie die Technologie, die wir im Rücken haben. Aus diesem Grund halten wir unsere Infrastruktur immer auf dem modernsten Stand. Nach dem jüngsten Upgrade in der vergangenen Woche bietet uns eine neue Serverfarm nun noch mehr Performance, Features und Kollaboration – und damit noch mehr Zuverlässigkeit und Qualität in der digitalen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Näheres zu unserer Digi-Strategie und -Philosophie lesen Sie hier.

29.06.2022
Wer hat eigentlich Anspruch? Welche Pflichten haben Arbeitgeber? Und was müssen Arbeitnehmer beachten? Zur Energiepreispauschale der Bundesregierung erreichen uns derzeit viele Fragen. Die Antworten darauf lesen Sie hier.

22.06.2022
Im Rahmen der aktuellen Corona-Hilfsmaßnahmen werden auch die besonderen Leistungen von medizinischem Personal während der Pandemie berücksichtigt. So hat der Bundesrat beschlossen, dass Arbeitgeber im Gesundheitswesen ihren Mitarbeitern Boni in Höhe von bis zu 4.500 Euro gewähren dürfen. Auch der begünstigte Personenkreis wurde erweitert: Neben dem klassischen Pflegepersonal gibt es die Möglichkeit der Steuerfreiheit nun auch für Beschäftigte in Einrichtungen für ambulantes Operieren, bestimmten Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Rettungsdiensten. Ausgezahlt werden kann der Bonus bis zum 31.12.2022.

03.05.2022
Nach einem „Verification Audit“ in 94 Kategorien erneuern die Experten von TopDigi.Org unsere Auszeichnung als „Kanzlei mit hoher digitaler Kompetenz“ mit Bestwertung. Als erste Kanzlei in Deutschland qualifizieren wir uns ohne Berücksichtigung von Zusatzkategorien mit voller Punktezahl (100/100) für das „TOPDigital“-Zertifikat 2022. Durchleuchtet wurden wir in den Kernbereichen IT-Infrastruktur, Softwarelösungen, Softwareerfahrung, Personal, Strategie + Organisation, IT-Riskmanagement und Support + Service. Die bescheinigte Leistung ist wie immer ein Teamerfolg und eine tolle Bestätigung dafür, dass wir Digitalisierung nicht nur propagieren, sondern auch tatsächlich leben.

28.04.2022
Wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass das Transparenzregister am 01.08.2021 zum Vollregister geworden ist und somit zahlreiche Gesellschaften und Rechtseinheiten ihre wirtschaftlich Berechtigten aktiv und vollständig eintragen müssen. Ein reiner Verweis auf das Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister ist nicht ausreichend. Bei Unterlassung drohen Strafen. Für die Mitteilung gibt es eine gestaffelte Übergangsfrist, die für Aktiengesellschaften, SE und Kommanditgesellschaften auf Aktien bereits am 31.03.2022 abgelaufen ist; bis zum 30.06.2022 müssen auch GmbHs, Partnerschaftsgesellschaften, Genossenschaften und Europäische Genossenschaften ihre Meldungen vornehmen; in allen anderen Fällen endet die Frist am 31.12.2022. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie der Meldepflicht unterliegen und was in diesem Fall genau zu tun ist, kommen Sie gerne auf uns zu.

27.04.2022
Nach aktuellen Beschlüssen der Bunderegierung wird die Auszahlung der Energiepauschale in Höhe von 300 Euro aus dem Entlastungspaket 2022 im September erfolgen. Festgeschrieben wurden in diesem Zuge unter anderem auch der Kinderbonus in Höhe von 100 Euro, das 9-Euro-Ticket für den ÖPNV und der Tankrabatt.

05.04.2022
Wie bereits berichtet, müssen im Zuge der Grundsteuerreform 2022 alle rund 36 Millionen wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes in Deutschland neu bewertet werden. Dazu werden in Kürze alle Grundstückseigentümer von ihrem Finanzamt zur Abgabe einer Grundsteuererklärung aufgefordert. Wir möchten Ihnen wie gewohnt den bestmöglichen Service zur Abgabe dieser Erklärung bieten. In unserer Sonderinformation erfahren Sie alle wichtigen Infos, FAQs und To-dos.

24.03.2022
Wegen der stark steigenden Energiepreise hat die Bundesregierung Entlastungsmaßnahmen für Bürger und Wirtschaft auf den Weg gebracht. Zentrale Elemente sind eine dreimonatige Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe, ein einmaliger Energiebonus in Höhe von 300 Euro und vergünstigte Tickets für den ÖPNV. Die Details der Umsetzung müssen allerdings teilweise noch geklärt werden – gerne halten wir Sie dazu auf dem Laufenden. Eine Zusammenfassung der geplanten Hilfen lesen Sie hier.

15.03.2022
Aufgrund der aktuellen Spritpreise möchten wir Sie auf Möglichkeiten zur Fahrtkostenzuschüssen hinweisen, die Sie Ihren Mitarbeitern lohnoptimierend anbieten könnten:
Pkw-Fahrtkostenzuschüsse vom Arbeitgeber müssen grundsätzlich versteuert werden. Bis zur Höhe der Entfernungspauschale können diese pauschal mit 15 Prozent durch den Arbeitgeber versteuert werden, wenn diese zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden. Dies ist auch bei Minijobs der Fall.
Jobtickets/Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden, sind grundsätzlich steuerfrei. Jedoch müssen diese Zuschüsse auf die abzugsfähigen Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in der persönlichen Steuerklärung des Arbeitnehmers angerechnet werden. Sofern der Arbeitgeber diese Zuschüsse mit 25 Prozent pauschal versteuert, erfolgt keine Anrechnung für den Arbeitnehmer in der Steuererklärung, und es wird somit der volle Werbungskostenabzug berücksichtigt.
Bei Rückfragen kommen Sie gerne auf uns zu.

28.02.2022
Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag die Sonderregeln zur Kurzarbeit verlängert. Damit können Betriebe ihre Beschäftigten bis zum 30.06.2022 weiter mit coronabedingt erleichterten Regeln in Kurzarbeit schicken. Außerdem erhöht sich die maximale Bezugsdauer von 24 auf 28 Monate. So soll sichergestellt werden, dass Beschäftigungsverhältnisse auch im 2. Quartal stabilisiert sowie Arbeitslosigkeit und Insolvenzen vermieden werden können.

03.02.2022
Wir freuen uns, in diesem Jahr mit einer noch stärkeren Spitze durchstarten zu können. Nach drei Jahren als Prokurist ist Alexander Merkl ab sofort weiterer Partner unserer Kanzlei. Der 34-Jährige hat zunächst die Ausbildung zum Steuerfachangestellten absolviert, berufsbegleitend den Steuerfachwirt gemacht und schließlich das Examen zum Steuerberater abgelegt. Von diesem so genannten „Praktikerweg“ kommend, kennt er sich nicht nur in der Steuertheorie bestens aus, sondern weiß, was und wie es in der Realität tatsächlich funktioniert.
Neben seinem Praxis-Knowhow bringt Alex vor allem auch wertvolles Schnittstellenwissen in unsere Kanzlei ein. Als IT-Experte führt er kontinuierlich Abläufe zusammen und sorgt für schlanke und durchgängige Prozesse. So bringt er uns und unsere Mandanten auf dem Weg in die digitale Zukunft Schritt für Schritt nach vorne. Immer seine „größte Digitalisierungsvision“ im Blick: eine komplett papierlose und effiziente Zusammenarbeit.

01.02.2022
Zum 01.01.2025 wird die Grundsteuerreform in Kraft treten. Dazu sind für alle rund 36 Millionen wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes neue Bemessungsgrundlagen zu ermitteln. Aus diesem Grund müssen alle Grundstückseigentümer ihrem Finanzamt aktuelle Angaben zu Lage, Fläche, Bodenrichtwert etc. übermitteln. Entscheidend ist dabei der Stand zum Stichtag 01.01.2022.
Zur Umsetzung der Bundesreform in den einzelnen Ländern sind noch einige Fragen offen. Fest steht derzeit nur, dass die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung laut Bundesfinanzministerium Ende März erfolgen soll. Die elektronisch abzugebenden Erklärungen sollen dann ab 01.07.2022 über die Steuer-Onlineplattform ELSTER eingereicht werden können, die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31.10.2022. Die neu berechnete Grundsteuer wird ab 2025 zu zahlen sein, bis dahin gelten die bestehenden Regelungen fort.

21.01.2022
Seit jeher legen wir größten Wert darauf, dass unsere Mitarbeiter nicht nur Leistung bringen, sondern sich wirklich bei uns wohlfühlen und weiterentwickeln können. Dazu setzen wir unter anderem auf tolle Teamevents, flexible Arbeitszeiten und beste Weiterbildungsmöglichkeiten. Der Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e. V. evaluiert jährlich die Arbeitsbedingungen und Karrierechancen in Hunderten von Steuer- und WP-Kanzleien und verleiht uns für dieses „große Engagement rund um die Belegschaft“ nun das Qualitätssiegel „Exzellenter Arbeitgeber“. Wir sagen DANKESCHÖN an den LSWB für die Auszeichnung - und an unsere Mitarbeiter für die zurückgegebene Motivation.

18.01.2022
Wir freuen uns, dass uns die DATEV nach eingehender Prüfung einmal mehr bescheinigt, dass wir unsere „Prozesse digital vorangebracht haben und weiter voranbringen“. Und uns deshalb auch für 2022 ihr anspruchsvolles Label „Digitale Kanzlei“ verleiht.

03.01.2022
Bitte denken Sie daran, dass Gesellschaften seit dem 01.08.2021 dazu verpflichtet sind, Daten zu ihren wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister offenzulegen. Wenn Sie von dieser Regelung betroffen sind und dies noch erledigt haben, sollten Sie sich umgehend unter www.transparenzregister.de registrieren und Ihre Angaben eintragen. Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, da wir hierzu keine (Rechts-)Beratung vornehmen dürfen. Bei Rückfragen helfen wir Ihnen aber selbstverständlich gerne im Rahmen des berufsrechtlich Möglichen weiter.

01.01.2022
Wir hoffen, Sie sind gut ins neue Jahr gestartet. Für 2022 wünschen wir Ihnen in jeder Hinsicht viel Glück, Erfolg und Zufriedenheit. Aller Voraussicht nach erwartet uns ein weiteres aufregendes Jahr mit privaten und unternehmerischen Herausforderungen. Doch eines steht fest: Auf unsere Zusammenarbeit können Sie zählen. Gerne sind wir in allen Lagen für Sie da.

30.11.2021
Bitte beachten Sie, dass wir zum Ende des Jahres 2021 unser Kanzlei-Fax abschalten. Sollten Sie Unterstützung bei der Einrichtung alternativer Kommunikationswege benötigen, kommen Sie gerne jederzeit auf uns zu.

30.11.2021
In Kürze gelten wichtige Änderungen für Minijobber. So müssen zum einen ab dem 01.01.2022 die Steuerlichen Identifikationsnummern aller geringfügig Beschäftigten (Personengruppe 109) an die Bundesknappschaft übermittelt werden, und zwar unabhängig davon, ob eine Pauschalversteuerung oder eine individuelle Versteuerung vorgenommen wird. Zum anderen startet ebenfalls im Januar eine halbjährliche Pilotphase für das neue Verfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die von den Ärzten direkt an die zuständige Krankenkasse übermittelt wird. Wenn Sie 450-Euro-Kräfte beschäftigen, senden Sie uns deshalb bitte zeitnah deren Steuer-ID und Krankenversicherungen zu.

27.10.2021
Heutzutage gibt es wohl niemanden mehr, der noch nie die Kamerafunktion seines Handys verwendet hat. Warum den schnellen Schnappschuss nicht auch für Steuerangelegenheiten nutzen? Für die Anwender von „Unternehmen online“ (Buchhaltung) und „Meine Steuern“ (private Steuererklärung) ist die DATEV-App „Upload mobil“ eine unschlagbare Möglichkeit. Damit fotografieren Sie Papierbelege mit Ihrem Smartphone und laden sie direkt und sicher zur Weiterbearbeitung in die DATEV-Programme hoch. Die beiden für den Upload notwendigen Apps „DATEV SmartLogin“ und „DATEV Upload mobil“ bekommen Sie kostenlos im App Store von Apple oder im Play Store von Google. Sparen Sie sich den Aufwand für Post oder Fax, an dessen Abschaltung zum Ende des Jahres 2021 wir an dieser Stelle noch einmal erinnern möchten. Und freuen Sie sich über die frei gewordene Zeit.

29.09.2021
Sparen Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung Sozialabgaben und spricht kein Tarifvertrag dagegen, müssen sie mindestens 15 Prozent der SV-Ersparnis als Zuschuss zur Betriebsrente gewähren. So sieht es das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) vor. Ab Januar 2022 gilt diese Regelung auch für Altverträge, die vor dem 01.01.2019 abgeschlossen wurden. Viele Arbeitgeber werden deshalb derzeit von ihrer Versicherung angeschrieben und dazu aufgefordert, alle bestehenden Vereinbarungen auf den Prüfstand zu stellen. Falls Sie hierzu Rückfragen haben, sprechen Sie uns gerne an.

14.09.2021
Wir freuen uns, dass heute gleich sieben unserer Mitarbeiter die renommierte Fortbildung zum Fachassistenten Digitalisierung und IT-Prozesse (kurz: FAIT) beginnen. Die Lerninhalte reichen von der Analyse und Beurteilung vorhandener digitaler Prozesse über aktuelle Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit bis hin zu noch ungenutzten Potenzialen zur Automatisierung von Arbeitsabläufen. Am Ende des berufsbegleitenden Kurses werden sie die Kanzleileitung bei der Weiterentwicklung unserer Digitalstrategie unterstützen und unsere Mandanten bei deren Umsetzung begleiten. Damit ist unser digitales Expertenteam künftig noch breiter aufgestellt.

31.08.2021
Die stetige Weiterentwicklung unserer digitalen Kompetenz ist uns sehr wichtig. Deshalb haben wir uns auch in diesem Jahr dem Audit von TopDigi.Org gestellt. Nach dreitägiger Evaluation in 94 Kategorien kommen die Experten zu dem Schluss, dass wir die Anforderungen des „TOPDigital“-Zertifikats 2021 mit voller Punktezahl (100/100) erfüllen – als eine von nur sieben Kanzleien in Deutschland. Das bescheinigte Know-how ist hoffentlich auch dort spürbar, wo es darauf ankommt: in der Zusammenarbeit mit unseren Mandanten.

06.08.2021
In dieser Woche ist eine einschneidende Gesetzänderung zum so genannten „Geldwäschegesetz“ in Kraft getreten. Dabei geht es um Gesellschaften und ihre Verpflichtung, Daten zu ihren „wirtschaftlich Berechtigten“ im Transparenzregister offenzulegen. Zum 01.08.2021 ist das Transparenzregister in ein „Vollregister“ umgewandelt worden, woraus sich für viele Unternehmen konkreter Handlungsbedarf ergibt. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.
1) Welche Gesellschaften müssen melden?
- Aktiengesellschaften, GmbH, UG, Stiftungen, Genossenschaften etc.
- OHG, KG, PartG etc. (Ausnahme: GbR, Grundstücksgemeinschaft)
- Trusts und Treuhänder
- ausländische Gesellschaften mit Immobilienbesitz in Deutschland
2) Was muss gemeldet werden?
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Wohnort
- Wohnland
- Staatsangehörigkeit
- Typ sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses (Beteiligungsquote/Stimmrechte)
3) Gibt es Ausnahmen?
Eingetragene Vereine müssen (zumindest noch) nicht zusätzlich zum Vereinsregister melden. Die Daten werden automatisch in das Transparenzregister übernommen.
4) Wie sehen die Sanktionen aus?
Bei „Leichfertigkeit“ (z. B. einmalig/ kurzfristig) beträgt das Bußgeld 100.000 Euro, bei wiederholtem oder bewusstem Nicht-Melden können bis zu 1 Mio. Euro fällig werden.
5) Wer kann die Daten einsehen?
Jeder darf Einsicht nehmen; die alte Beschränkung auf das „berechtigte Interesse“ gibt es nicht mehr.
6) Wer ist verantwortlich?
Die Geschäftsführung muss die Eintragung vornehmen oder einen Steuerberater oder Rechtsanwalt damit beauftragen.
7) Was Sie jetzt genau tun müssen
... hängt von Ihrer bisherigen Handlungsweise ab.
Wenn Sie Ihre Daten bereits beim Transparenzregister gemeldet haben, überprüfen Sie bitte die Angaben auf Richtigkeit und Aktualität.
Wenn Sie bisher noch nichts gemeldet haben, sollten Sie dies umgehend erledigen.
Dabei gilt: Sofern Ihre Daten bisher in einem anderen Online-Register wie zum Beispiel dem Handelsregister oder dem Partnerschaftsregister gemeldet und online verfügbar waren, Sie also unter die jetzt wegfallende so genannte „Meldefiktion“ gefallen sind, gibt es eine Übergangsfrist bis 2022 (für AG, SE und KGaA bis 31.03.2022; für GmbH, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft oder Partnerschaft bis 30.06.2022; in anderen Fällen bis 31.12.2022). Stehen Ihre Daten aber noch nicht online bereit, gibt es diese Übergangsfrist nicht.
8) Wo muss gemeldet werden?
Die Möglichkeit zur Registrierung sowie weitere Informationen finden Sie unter www.transparenzregister.de.
Für weitergehende Fragen insbesondere zu den verschiedenen Sonderregelegungen empfehlen wir Ihnen die Rücksprache mit einem Anwalt, da wir hierzu keine (Rechts-)Beratung vornehmen dürfen.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie aber bei der Eintragung Ihrer Daten. Bei Interesse an dieser Leistung kommen Sie gerne auf uns zu.

28.04.2021
In allen Niederlassungen testen sich unsere Mitarbeiter regelmäßig und nach neuesten wissenschaftlichen Standards per Selbsttest auf das Coronavirus. Mit dieser Maßnahme minimieren wir das Risiko möglicher Ansteckungsketten und plötzlicher Arbeitsausfälle – damit unsere Zusammenarbeit maximal sicher und zuverlässig bleibt.

24.03.2021
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen schicken wir unsere Mitarbeiter nochmals verstärkt ins Homeoffice und beschränken die Anwesenheit in unseren Niederlassungen auf das Nötigste. Wir bitten daher unbedingt um telefonische Anmeldung, wenn Sie Unterlagen persönlich abgeben oder abholen möchten. Darüber hinaus folgen wir der ursprünglichen Idee von Bund und Ländern und halten am Gründonnerstag „Osterruhe“. Alle laufenden und insbesondere Ihre zeitkritischen Angelegenheiten werden selbstverständlich trotzdem weiterhin zuverlässig bearbeitet. Lassen Sie uns zuversichtlich bleiben und die vorhandenen digitalen Möglichkeiten nutzen, um im regen Austausch miteinander zu bleiben. Wir wünschen Ihnen gutes Durchhaltevermögen und trotz allem ein fröhliches Osterfest.
25.02.2021
Um sowohl Auszubildende als auch Ausbildungsbetriebe während der Coronavirus-Krise zu schützen, gewährt das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ kleinen und mittleren Unternehmen bereits seit 2020 diverse Ausbildungs- und Übernahmeprämien. Nun sollen die Zuschüsse nochmals erhöht werden. Näheres dazu erfahren Sie hier.

25.02.2021
Wer derzeit Kurzarbeitergeld in Anspruch nimmt, sollte unbedingt im Blick behalten, wie lange der Bezug genehmigt wurde. Sollte der Zeitraum auslaufen und eine neue Anzeige nötig sein, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit uns auf.

19.02.2021
Die lang ersehnte Corona-Überbrückungshilfe III ist angelaufen. Nachdem wir uns in den vergangenen Tagen intensiv in die Thematik eingearbeitet haben, sind Anträge ab sofort über uns möglich.
In der dritten Runde des Bundesprogramms sollen Unternehmen unterstützt werden, die wegen der Coronavirus-Pandemie im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 unter massiven Umsatzeinbußen leiden. Allerdings wurden die Hürden gegenüber den vorangegangenen Förderphasen deutlich gesenkt.
Zu den Neuerungen gehören unter anderem ausgeweitete Fixkostenzuschüsse, die Berücksichtigung größerer Unternehmen, ein deutlich höherer Förderhöchstbetrag pro Monat (1,5 Mio. Euro) und Zusatzregelungen für besonders stark betroffene Bereiche wie die Reise- und Veranstaltungsbranche. Alle Einzelheiten lesen Sie auf der Überblicksseite und in den FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums.
Für Soloselbständige gibt es außerdem eine „Neustarthilfe“, die allerdings nicht gleichzeitig mit der Überbrückungshilfe III in Anspruch genommen werden kann. Auch zu diesem einmaligen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro klärt das Ministerium mit einem Fragenkatalog auf.
Kreative seien zudem auf die Rettungsschirme des Freistaats Bayern für Kunst- und Kulturschaffende hingewiesen. Diese fasst das Bayerische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft auf seiner Homepage gut zusammen.
Wir möchten nichts beschönigen: Das bürokratische Chaos setzt sich fort, es sind noch einige Parameter unklar und Fragen offen. Doch wir haben uns eingehend mit der Materie beschäftigt und Berechnungsmodelle für Ihre individuellen Voraussetzungen und Ansprüche vorbereitet.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie in Betracht ziehen, die Überbrückungshilfe III zu beantragen. Wir geben wie immer unser Bestes, um Sie bei der Bewältigung dieser Krise zu unterstützen.

02.02.2021
Weit mehr als 100 Unternehmer folgten der Einladung der VR-Bank Mittelfranken West eG zu ihrem Webinar rund um das Thema Corona-Hilfen. Als Teil der Expertenrunde gab auch WPH-Geschäftsführer Stefan Maier einen Überblick über die aktuellen Unterstützungsangebote und referierte über die knifflige Frage nach der Antragsberechtigung, die Komplexität der Maßnahmen und die zu erwartende Höhe der Zuschüsse. Er rate Betroffenen vor allem dazu, die maßgeblichen Zahlen der Firma parat zu haben, um gemeinsam mit dem Steuerberater schnell handeln zu können, sagte er. Die gesammelten Präsentationsfolien zur Veranstaltung finden Sie hier.